05.08.2025 - Schwäbische Zeitung - Bernd Baur
Plan für Rettungswache schreitet voran

Der Bebauungsplan „Beund II 2025“ in Hörenhausen hat im Gemeinderat die nächste Hürde genommen. Innerhalb des Plangebietes will der ASB eine neue Rettungswache bauen.
Am 18. November 2024 hatte der Gemeinderat den Beschluß zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Beund II 2025“ gefasst. Damit soll in Hörenhausen der gesamte Bereich westlich der Austraße, direkt an der Landesstraße L 1268 gelegen (zirka 5030 Quadratmeter), städtebaulich neu geordnet werden. Auslöser für dieses Anliegen ist die Absicht des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB), auf der rechten Seite am Ortseingang von Hörenhausen aus Richtung Orsenhausen kommend, eine neue Rettungswache zu bauen. Als Ersatz für die bestehende alte Rettungswache in Orsenhausen, die mittlerweile nicht mehr den modernen Anforderungen entspricht. Weil ein Teil des geplanten Rettungswachenneubaus in Hörenhausen außerhalb des aus dem Jahre 1974 stammenden Bebauungsplanes „Beund II“ liegt, will die Gemeinde eine Neufassung für das Plangebiet erreichen. Zudem erscheint das bisher dort ausgewiesene reine Wohngebiet aus heutiger Sicht fragwürdig.
Der neue Bebauungsplan sieht nun vor, dass ein Teil des Gebietes als Gemeinbedarfsfläche „Fläche für gesundheitliche Zwecke: Rettungswache/Rettungsdienst“ mit zweigeschossiger Baumöglichkeit ausgewiesen wird. Der Rest bleibt als allgemeines Wohngebiet (ein Vollgeschoss) bestehen, jedoch mit einigen Auflockerungen und freieren Festsetzungen gegenüber dem Plan von 1974. Die Auslegung des so gestalteten Bebauungsplanes erfolgte Ende 2024, die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurde durchgeführt. Mit den dabei eingegangenen Ergebnissen beschäftigte sich der Schwendier Gemeinderat jetzt bei seiner Sitzung. Planer Reinhold Funk vom gleichnamigen Ingenieurbüro stellte die Inhalte und die wichtigsten Ziele des Bebauungsplanes vor. Außerdem ging er auf die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit ein und erläuterte die entsprechenden Abwägungsvorschläge der Verwaltung. Von Seiten der Bürgerschaft waren es zwei Einsprüche, in denen die derzeitige Planung nicht auf Gegenliebe stößt. Der Besitzerin von zwei direkt angrenzenden Grundstücken an das ASB-Vorhaben missfällt dessen Größe und Lage. Nur 2,50 Meter Abstand zur Grenze, 8,50 Meter hoch und 21 Meter lang soll ein Gebäudeteil der Rettungswache sein: Dies nehme ihrem Grundstück jegliche Abendsonne, jegliche Privatsphäre gehe dort verloren und eine Wertminderung des Grundstücks sei damit verbunden, schreibt die Besitzerin in ihrer Begründung. Dass zumindest graduell hier eine Entschärfung der Bedenken erfolgte, war offenbar auch die Folge von Gesprächen, die der ASB nach der Projektvorstellung im Juli 2024 in der Ortschaft mit den Angrenzern führte. „Wir haben dies im Bebauungsplan berücksichtigt“, informierte Daniela Miller vom Gemeindebauamt. Konkret heißt dies: Der Abstand des ASB-Bauwerkes zur Grenze der privaten Grundstücke wurde auf 3,50 Meter erhöht, außerdem wurde die zulässige Gebäudehöhe für die Rettungswache auf 7,50 Meter reduziert. Ob damit auch die Probleme einer zweiten Einspruchlegerin (Austraße 2) mit dem Bauvorhaben aus der Welt geschafft sind, bleibt fraglich. „Wir haben nichts gegen den ASB und dessen Mitarbeiter“ heißt es in dem Einspruch, „aber was uns erwartet, war leider nicht nur für mich schockierend“, wurde auf den Standort und die Wucht des geplanten Rettungswachen-Gebäudes verwiesen. Damit einhergehend sei die Einschränkung der Privatsphäre auf ihrem Grundstück, das dadurch eine Wertminderung erfahre und später nicht mehr als Bauplatz verkauft werden könne. „Gäbe es keinen ASB, hätte die Gemeinde niemals den Bebauungsplan für einen Normalbürger geändert“, kritisiert die Bürgerin.
Er könne manche Ausführungen der Anlieger nachvollziehen, „aber der ASB ist ihnen letztlich auch entgegengekommen“, erklärte Ortsvorsteher Wolfgang Thanner. Wenn er jedoch durch die Ortschaft höre, werde das Projekt als begrüßenswert und als eine Bereicherung empfunden. In der Abwägung hinsichtlich der vorgebrachten Bedenken formuliert die Verwaltung auch das öffentliche Interesse der Gemeinde, den ASB in der Kommune halten zu wollen. „Der ASB gehört zu Schwendi“, stellte Bürgermeister Wolfgang Späth klar. Mit der Bebauungsplanänderung solle er deshalb die Möglichkeit erhalten, die neue Rettungswache in Hörenhausen zu bauen. Mit der jetzt erfolgten Erörterung und Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit sei man hierzu einen Schritt weiter. So sieht es auch der Gemeinderat. Einstimmig billigte dieser die Abwägungsvorschläge der Verwaltung, stimmte dem Entwurf des Bebauungsplanes „Beund II 2025“ (einschließlich dem Umweltbericht und der Schall-Immissionsprognose) zu und beschloss für die von den Grundzügen der Planung betroffenen Träger öffentlicher Belange eine weitere Beteiligung. Vielleicht schon im Herbst kann der Bebauungsplan dann als Satzung beschlossen werden.